Datenschutz: Private Mobilfunknummer ist für den Arbeitgeber grundsätzlich tabu!
Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihre private Mobilfunknummer anzugeben. Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers wiegt stärker als Interessen des Arbeitgebers – vor allem, wenn der Arbeitgeber kritische Situationen im Bereitschaftsdienst durch Neuorganisation der...