Geschützt: Häufig fehlerhaft: Verlassen Sie sich nicht allein auf die Aufklärungsbögen!
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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von Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Fachanwalt für Medizinrecht, und Ass. iur. Benedikt Büchling, beide Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund | Fast unbemerkt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die neue Krankenhauseinweisungs-Richtlinie (KE-RL) beschlossen, die am 30. April...
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von Norbert H. Müller, FA für Arbeits- und SteuerR und Marc Rumpenhorst, FA für Arbeits- und MedR, Kanzlei Klostermann Aus Kostengründen und wegen des Ärztemangels drängt sich immer wieder die Frage auf: Darf ein...
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von Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Fachanwalt für Medizinrecht und Wirtschaftsmediator Oberärzte üben manchmal außerhalb ihrer Arbeitszeit Nebentätigkeiten aus. Dies ist in der Regel zulässig, soweit nicht die vom Oberarzt zu beachtende „Treuepflicht“ gegenüber dem Arbeitgeber...
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