Dauerhafter Haarverlust nach Chemotherapie: Schmerzensgeld wegen fehlender Aufklärung

von RA, FA für MedR Dr. Rainer Hellweg, Hannover

Auch wenn das Risiko im konkreten Fall gering ist, muss der Patient über die Möglichkeit eines dauerhaften Haarverlusts nach Chemotherapie explizit aufgeklärt werden (Oberlandesgericht [OLG] Köln, Urteil vom 21.03.2016, Az. 5 U 76/14).

Sachverhalt

In dem vom OLG Köln entschiedenen Fall ging es um eine Patientin mit einem niedriggradig differenzierten duktal invasiven Mammakarzinom. Die Patientin erhielt im Jahre 2008 eine Chemotherapie nach dem TAC-Schema (Taxotere, Adriablastin, Cyclophosphamid). Bereits nach dem ersten Zyklus kam es zu einem leichten Haarausfall, der sich während der weiteren Zyklen zu einem vollständigen Haarverlust entwickelte. Dieser wurde als unerwünschte Arzneimittelnebenwirkung dem Medikament Taxotere zugeschrieben. Die Patientin verklagte den Klinikträger u. a. mit der Rüge einer mangelhaften Aufklärung, da sie von den behandelnden Ärzten über das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts vor der Behandlung nicht unterrichtet worden sei.

Entscheidungsgründe

Das OLG Köln gab der Patientin Recht und sprach ihr ein Schmerzensgeld in Höhe von 20.000 Euro zu. Nach Auffassung der Richter hätte die Patientin über das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts aufgeklärt werden müssen. Dem stehe nicht entgegen, dass das Risiko als sehr gering einzustufen sei. Nach dem im Behandlungszeitraum 2008 bestehenden Kenntnisstand habe die Fachinformation des Herstellers von Taxotere eine entsprechende Warnung enthalten, wonach sich ein Risiko von 3,2 Prozent errechne. Die Ärzte seien verpflichtet gewesen, sich in den Herstellerangaben über mögliche Nebenwirkungen zu informieren und dies bei den Aufklärungsgesprächen zu berücksichtigen.

Auch den Einwand einer hypothetischen Einwilligung ließ das Gericht den Ärzten nicht durchgehen. Die Patientin hatte hierzu im Prozess vorgebracht, dass sie, wenn sie über das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts aufgeklärt worden wäre, zumindest ein anderes Krankenhaus aufgesucht und dort eine zweite Meinung eingeholt hätte. Sie habe damals ausdrücklich nach ihren Haaren gefragt, da sie vor dem Verlust der Haare große Angst gehabt habe.

PRAXISHINWEIS | Das Urteil zeigt: Auch wenn das Risiko eines dauerhaften Haarverlusts im Vergleich zu einem möglichen Ableben geringerwertig erscheinen mag, müssen die Patienten vor einer Chemotherapie explizit über das – auch seltene – Risiko eines Haarverlusts aufgeklärt werden. Dies sollte schriftlich dokumentiert werden. Unterlässt der behandelnde Arzt dies, begibt er sich in ein Haftungsrisiko.