Marburger Bund: Gewerbeaufsicht muss Verstöße gegen Arbeitsschutz ahnden
Der Marburger Bund fordert die Aufsichtsbehörden auf, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz zu ahnden. „Es ist zwingend erforderlich, dass die Gewerbeaufsicht wieder verstärkt ein Auge auf die Arbeitszeiten im Krankenhaus richtet“, heißt es in einem Beschluss der Hauptversammlung.
Notwendig sei vor allem eine bessere, effektivere und transparente Überwachung der Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und anderen Beschäftigten im Gesundheitswesen. „Wir fordern deshalb ein konkretes Interventionsrecht für Arbeitnehmerkoalitionen, um staatliche Stellen auch formell über besonders drastische, systematische Verstöße gegen gesetzliche Arbeitszeitbestimmungen in Kenntnis setzen zu können“, so der MB-Vorsitzende Rudolf Henke. Die zuständigen Aufsichtsbehörden müssten zudem überprüfen, ob die nach § 5 Arbeitsschutzgesetz vorgeschriebenen physischen und psychischen Gefährdungsbeurteilungen flächendeckend erfolgten. Auch sei darauf zu achten, dass die daraus resultierenden Maßnahmenkataloge tatsächlich umgesetzt würden.
Der Ärzteverband weist Forderungen der Arbeitgeberverbände zurück, bestehende Höchstarbeitszeitgrenzen und Mindest-Ruhezeiten aufzuweichen. Mindeststandards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes müssten gewahrt bleiben.