Gesundheitspolitik

MDK-Reformgesetz: Erneute Klagewelle lähmt die Sozialgerichte

Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 1. Januar 2020 leiden einige Sozialgerichte derzeit unter einer deutlichen Zunahme der Klageeingänge. Das Sozialgericht Dresden weist daruf hin, dass durch diese Überlastung auch die Bearbeitung anderer Fälle im Krankenversicherungsrecht liegen bleiben, z.B. die Klagen von kranken Menschen gegen die Krankenkasse auf Bewilligung von Leistungen (Rehabilitationskuren, Hilfsmittel, Krankengeld o.ä.). Dies wird wohl bei anderen Sozialgerichten ähnlich der Fall sein.

So verzeichnet das SG Dresden derzeit eine deutliche Zunahme der Klageeingänge. Dabei handele es sich um Streitigkeiten zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen über die Vergütung von stationären Aufenthalten der gesetzlich versicherten Patienten. Die Anzahl dieser Verfahren habe inzwischen eine derart besorgniserregende Höhe erreicht, dass die zeitnahe Abarbeitung der Klagen im Krankenversicherungsrecht ohne eine deutliche Aufstockung des richterlichen und nichtrichterlichen Personals nicht mehr gewährleistet werden könne, so der Vizepräsident des Gerichts, Dr. von Egidy.

Hintergrund dieser neuen Klagewelle, bei der allein im Dezember 2019 insgesamt 1.700 Abrechnungsstreitigkeiten eingegangen seien, die weitere ca. 4.700 Klagen enthalten dürften, sei eine Gesetzesänderung zum 01.01.2020. Das MDK-Reformgesetz sehe vor, dass vor der Klageerhebung die Rechtmäßigkeit der Abrechnung einzelfallbezogen zwischen Krankenkasse und Krankenhaus erörtert werden muss. Es sei zu vermuten, dass die vielen Klagen nun im Dezember 2019 noch erhoben worden seien, um diese Erörterung nicht durchführen zu müssen.

Das SG Dresden hatte zudem bereits im November 2018 eine Klagewelle bei den Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten erlebt, die ebenfalls auf eine Gesetzesänderung, allerdings im Bereich der Verjährung von Ansprüchen zurückging. Damals waren beim SG Dresden ca. 2.000 neue Klagen eingegangen, die bislang noch nicht erledigt seien. Mit den nun über 6.400 Streitgegenständen der neuen Klagewelle vom Dezember 2019 sei die Belastung der Kammern, die das Krankenversicherungsrecht bearbeiten müssen, erneut angestiegen. Darunter leide auch die Bearbeitung anderer Fälle im Krankenversicherungsrecht, z.B. die Klagen von kranken Menschen gegen die Krankenkasse auf Bewilligung von Leistungen (Rehabilitationskuren, Hilfsmittel, Krankengeld o.ä.).

Mitteilung des SG Dresden vom 16.01.2020