Nachtzuschläge: Klageflut beim Bundesarbeitsgericht
Im Streit um unterschiedlich hohe Nachtzuschläge wartet das Bundesarbeitsgericht auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das Bundesarbeitsgericht hatte dazu im Dezember 2020 den Europäischen Gerichtshof angerufen.
Allein beim Bundesarbeitsgericht liegen nach dessen Angaben derzeit etwa 400 Klagen vor, bei denen es um unterschiedlich hohe Zuschläge für regelmäßige und unregelmäßige Nachtarbeit geht. Zu klären sei, ob tarifvertragliche Regelungen zu unterschiedlich hohen Zuschlägen für Nachtarbeit gegen den Gleichheitsgrundsatz und europäisches Recht verstoßen, sagte eine Gerichtssprecherin. Diese Frage stelle sich in einer Reihe von Tarifverträgen.
Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 28.07.2021 – 10AZR 397/20 A