OP-Checkliste bald Pflicht bei Eingriffen mit mehreren Ärzten oder mit Sedierung
von Rechtsanwalt Tim Hesse, Kanzlei am Ärztehaus, Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 17. Dezember 2015 eine sektorenübergreifende Qualitätsmanagement-Richtlinie beschlossen . Die Richtlinie gilt nun für Arzt- und Zahnarztpraxen sowie für Kliniken gleichermaßen. Sie fasst somit die drei bisher bestehenden Berichtssysteme zusammen. Neu ist z. B., dass eine OP-Checkliste geführt werden muss bei operativen Eingriffen, bei denen mindestens zwei Ärzte beteiligt sind oder bei denen eine Sedierung stattfindet. Die Richtlinie wird derzeit noch vom Ministerium geprüft und ist daher noch nicht in Kraft.
Richtlinie mit den Teilen A und B
Teil A der Richtlinie enthält die Rahmenbestimmungen, die für alle Sektoren gelten. Dabei werden die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement beschrieben – wie z. B. die Einleitung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. Die einheitliche Regelung soll die Patientensicherheit fördern und Behandlungsabläufe verbessern. Teil B der Richtlinie soll die Anforderungen an das Qualitätsmanagement sektorspezifisch konkretisieren.
OP-Checkliste dient der Patientensicherheit
Bei den neu eingeführten OP-Checklisten sind Kleinsteingriffe allerdings ausgenommen, um ein angemessenes Verhältnis zwischen bürokratischem Aufwand und der Gewährleistung größtmöglicher Patientensicherheit herzustellen. Künftig sollen zudem regelmäßige Mitarbeiterbefragungen stattfinden. Hintergrund: Nur zufriedene Mitarbeiter können die heutigen Anforderungen z. B. im Krankenhaus erfüllen. Zudem werden Verfahren zur Sicherheit der Arzneimitteltherapie festgelegt. Hier geht es darum, einen optimalen Medikationsprozess zu gewährleisten, um Medikationsfehler zu vermeiden.
Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) wird eine neue Methodik erarbeiten, um die QM-Systeme zu evaluieren. Damit sollen die QM-Systeme stetig weiterentwickelt werden. Solange die IQTIG-Empfehlungen nicht vorliegen, greift für Kliniken sowie Arzt- und Zahnarztpraxen weitestgehend das bisherige Berichtssystem.
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