Geschützt: Bayern: „Überversorgung“ von pensionierten Beamten durch Versorgungswerk erlaubt
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Übernimmt jemand einen Betrieb, übernimmt er gleichzeitig alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen vorher in Kirchenhand war, der neue Eigentümer aber weltlich ist. An kirchliches Arbeitsrecht muss...
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Im Gegenzug zur Besteuerung der Versorgungsbezüge sind Beiträge zur Altersvorsorge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs seit 2005 sukzessive absetzbar. Dadurch ergibt sich eine steuerliche Entlastung in der Ansparphase.
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