Gesundheitspolitik

Ruhrgebiet: Weg frei für neue Haus- und Facharztpraxen

Der Sonderstatus des Ruhrgebietes bei der vertragsärztlichen Bedarfsplanung wird zum 1. Januar 2018 aufgehoben. Das bedeutet: In den kommenden Jahren können 600 Hausarztpraxen, zahlreiche Facharztpraxen und 85 Psychotherapeutensitze geschaffen werden.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hob den Sonderstatus des Ruhrgebiets auf. Es können insgesamt 600 neue Niederlassungsmöglichkeiten für Hausärzte im Ruhrgebiet ausgewiesen werden. Auch entstehen etwa 85 weitere Zulassungsmöglichkeiten für Psychotherapeuten. Auch die Sonderregelungen für die Facharztgruppen der spezialisierten fachärztlichen Versorgung entfallen zum 1. Januar 2018. Somit gilt dort die bundesweit einheitliche Grundlage zur Bestimmung der Arztzahlen. Auch auf dieser Planungsebene, der u.a. Fachinternisten, Radiologen und Anästhesisten angehören, werden im Ruhrgebiet neue Niederlassungsmöglichkeiten geschaffen.