Geschützt: Corona-Krise: Oberärzte „dürfen“ noch länger arbeiten
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Eine COVID-19-Erkrankung von Mitarbeitern im Gesundheitsdienst kann als Berufskrankheit anerkannt werden. Doch welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein, wer ist versichert und welche Leistungen werden gezahlt?
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Erstellt ein Stationsarzt wiederholt Entlassungsbriefe nicht oder verspätet und mahnt ihn die Klinik deshalb mehrfach ab, so ist die Klinik berechtigt, dem Arzt wegen dieses Verhaltens ordentlich zu kündigen. Der Arzt konnte das Gericht...
Verletzt ein Chefarzt fahrlässig seine arbeitsvertraglichen Pflichten, indem er eine komplexe neurochirurgische Operation durchführt, für die ihm die entsprechende Weiterbildung und Erfahrung fehlt und erleidet der Patient dadurch eine Querschnittslähmung, so berechtigt dies die...
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