Geschützt: Darf der ärztliche Direktor in meinen Outlook-Terminkalender sehen?
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Mit einem Grundsatzurteil schloss das Bundesarbeitsgericht eine Definitionslücke, die aus dem unklaren Wortlaut des Mutterschutzgesetzes folgte: Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch...
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Kann der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-Warn-App auf dem Privattelefon oder auf dem Diensttelefon verbindlich anordnen? Und muss der Betriebsrat einbezogen sein? Dazu gibt es Informationen der Kanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht.
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