Schlagwörter: Arbeitsrecht

Mutterschutz: Kündigungsverbot gilt ab Abschluss des Arbeitsvertrags

Mit einem Grundsatzurteil schloss das Bundesarbeitsgericht eine Definitionslücke, die aus dem unklaren Wortlaut des Mutterschutzgesetzes folgte: Das Kündigungsverbot gegenüber einer schwangeren Arbeitnehmerin gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MuSchG gilt auch...

Kann der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-App anordnen?

Kann der Arbeitgeber die Nutzung der Corona-Warn-App auf dem Privattelefon oder auf dem Diensttelefon  verbindlich anordnen? Und muss der Betriebsrat einbezogen sein? Dazu gibt es Informationen der Kanzlei KLIEMT.Arbeitsrecht.