Schlagwörter: Arbeitsrecht

Entschädigungszahlungen bei Kinderbetreuung in Corona-Zeiten

§ 56 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz soll finanzielle Nachteile auffangen, die entstehen, wenn Arbeitnehmer oder Selbstständige im Zuge der Corona-Krise wegen notwendig gewordener Kinderbetreuung ihrer Arbeit nicht nachgehen können. Doch wer hat genau einen Anspruch?...

BVerfG: Kein Arbeitsplatz für Rassisten

Provoziert ein Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen mit nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, muss er mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Betriebsbedingte Kündigung: erst die Leiharbeiter, dann das Stammpersonal

Bevor ein Arbeitgeber Stammbeschäftigten betriebsbedingt kündigen darf, muss er erst einmal auf die bislang fortlaufend beschäftigten Leiharbeitnehmer verzichten. Andernfalls sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in zwei Urteilen.