Schlagwörter: Arbeitsrecht

BVerfG: Kein Arbeitsplatz für Rassisten

Provoziert ein Arbeitnehmer einen dunkelhäutigen Kollegen mit nachgeahmten „Ugah, Ugah!“-Affenlauten, muss er mit der fristlosen Kündigung rechnen.

Betriebsbedingte Kündigung: erst die Leiharbeiter, dann das Stammpersonal

Bevor ein Arbeitgeber Stammbeschäftigten betriebsbedingt kündigen darf, muss er erst einmal auf die bislang fortlaufend beschäftigten Leiharbeitnehmer verzichten. Andernfalls sind die betriebsbedingten Kündigungen unwirksam, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln in zwei Urteilen.

Keine Zeiterfassung per Fingerabdruck

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht zu einer Zeiterfassung per Fingerabdruck-Scanner verpflichtet ist.