Geschützt: Verstoß gegen Anzeigepflichten im Krankheitsfall
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Ungeachtet der gegenwärtigen Pandemielage müssen die Betriebsparteien beschluss- und damit auch handlungsfähig bleiben. Die gesetzlichen Rahmenbedingen, die eine persönliche Anwesenheit der Personalrats oder Betriebsratsmitglieder zur Beschlussfassung verlangen, stellen dies gegenwärtig nicht sicher.
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Wie sich die rechtliche Situation für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten gestaltet, erklärt Rechtsexperte Prof. Dr. Simon A. Fischer.
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