Schlagwörter: Arbeitsrecht

Wie lässt sich die Beschluss­fähigkeit des Betriebsrats sicherstellen?

Ungeachtet der gegenwärtigen Pandemielage müssen die Betriebsparteien beschluss- und damit auch handlungsfähig bleiben. Die gesetzlichen Rahmenbedingen, die eine persönliche Anwesenheit der Personalrats oder Betriebsratsmitglieder zur Beschlussfassung verlangen, stellen dies gegenwärtig nicht sicher.