Ungeachtet der gegenwärtigen Pandemielage müssen die Betriebsparteien beschluss- und damit auch handlungsfähig bleiben. Die gesetzlichen Rahmenbedingen, die eine persönliche Anwesenheit der Personalrats oder Betriebsratsmitglieder zur Beschlussfassung verlangen, stellen dies gegenwärtig nicht sicher.
Wie sich die rechtliche Situation für Arbeitnehmer im Fall von Quarantäne, Zwangsurlaub und geschlossenen Kindergärten gestaltet, erklärt Rechtsexperte Prof. Dr. Simon A. Fischer.
Allgemein
von Redaktion · Published 1. März 2020
· Last modified 11. März 2020
Bewegung im Tarifstreit an den Ameos-Krankenhäusern: Beim ersten Gespräch zwischen dem Gesundheitskonzern, Verdi und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben sich die Verhandlungsparteien auf Tarifverhandlungen geeinigt. Die Verhandlungen sollen binnen der nächsten 14 Tage starten....
Gilt Umkleiden als Arbeitszeit? Zu dieser Frage hat die Sektion Bern des Verbands Schweizerischer Assistenz- und Oberärztinnen und -ärzte nun mit den kantonalen Kliniken eine Lösung gefunden. Ab 1. April 2020 erhalten alle Mitarbeitenden...
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