GesundheitspolitikRecht

Ungeimpfte Sekretärin: Zugang zur Klinik zu Recht verweigert

Das Gesundheitsamt der Stadt Gelsenkirchen durfte einer nicht gegen das Covid geimpften Krankenhaussekretärin untersagen, die Klinik zu betreten oder dort tätig zu werden. Die Frau hatte ihrem Arbeitgeber einen Impf- oder Genesenennachweis nicht vorgelegt.

Unerheblich war es, dass es sich bei der Antragstellerin nicht um ärztliches oder pflegerisches Personal, sondern um eine Sekretärin handelt – sie hatte nicht dargelegt, ob jeglicher Kontakt zu Patienten als auch zu anderen dort arbeitenden Personen ausgeschlossen werden kann.

Die Richter kritisierten die Gesundheitsämter in NRW: Die Sekretärin habe einen Gleichheitsverstoß beklagt, weil andere Kommunen keine vergleichbaren Betretungs- und Tätigkeitsverbote ausgesprochen hätten. Dieser Gleichheitsverstoß liegt nach Ansicht des Gerichts aber nicht vor, auch wenn andere Gesundheitsämter keine Betretungs- und Tätigkeitsverbote aussprechen und damit das Infektionsschutzgesetz faktisch nicht anwenden.

Oberverwaltungsgericht Münster, 16.09.2022 – 13 B 859/22