Arbeit

Vereinfachte Betriebsratswahlen

Das neue Betriebsrätemodernisierungsgesetz soll insbesondere der Abnahme der Zahl von Betriebsratsgremien entgegenwirken. Die aufgrund der Covid-19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung umgestaltet.

Ausweitung des Kündigungsschutzes

Zur Förderung und Vereinfachung von Betriebsratswahlen erweitert das Gesetz die Möglichkeiten für ein vereinfachtes Wahlverfahren. Außerdem verbessert es den Kündigungsschutz der Beschäftigten, die zu einer Betriebs- oder Wahlversammlung einladen oder die Bestellung eines Wahlvorstands beantragen. Sie sind künftig vom Zeitpunkt der Einladung oder Antragstellung bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unkündbar.

Teilhabe jüngerer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Das Mindestalter für die Wahlberechtigung beträgt künftig 16 statt bisher 18 Jahre. Um die Teilhabe von Auszubildenden zu verbessern, entfällt die Altersgrenze bei der Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung.

Einsatz von KI und virtuelle Betriebsratssitzungen

Das Gesetz stellt klar, dass die Rechte des Betriebsrats bei der Planung von Arbeitsverfahren und -abläufen unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gelten. Die Rechte des Betriebsrats bei der Festlegung von Auswahlrichtlinien zur Personalauswahl finden auch dann Anwendung, wenn diese Richtlinien ausschließlich oder mit Unterstützung von Künstlicher Intelligenz erstellt werden. Beim Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnik im Unternehmen gilt die Hinzuziehung eines Sachverständigen für Informations- und Kommunikationstechnik für die Einbindung des Betriebsrats als erforderlich.

Die aufgrund der Covid-19-Pandemie befristet eingeführte Zulassung virtueller Betriebsratssitzungen wird zu einer dauerhaften Regelung umgestaltet.

Hintergrund: Zahl der Betriebsräte geht zurück

2019 hatten laut Gesetzesbegründung nur noch neun Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Westdeutschland und zehn Prozent der betriebsratsfähigen Betriebe in Ostdeutschland einen Betriebsrat. Damit seien lediglich rund 41 Prozent der Arbeitnehmer in Westdeutschland sowie 36 Prozent in Ostdeutschland von Betriebsräten vertreten. Dies könne daran liegen, dass besonders kleine Unternehmen bewusst auf die Gründung eines Betriebsrats verzichten, weil das reguläre Wahlverfahren organisatorisch zu aufwändig erscheine. Teilweise verhinderten die Arbeitgeber Berichten zufolge auch die Gründung von Betriebsräten.

 

Betriebsrätemodernisierungsgesetz; BR-Drs. 422/21
 Gesetz zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt