Virtuelle Betriebsversammlung wieder möglich
Der Bundestag hat beschlossen, § 129 BetrVG im Hinblick auf virtuelle Betriebsversammlungen, JAV-Versammlungen und digitale Sitzungen der Einigungsstelle befristet bis zum 07.04.2023 wieder einzuführen. Das Gesetz muss nur noch den Bundesrat passieren.
Die Möglichkeit zu virtuellen Betriebsratssitzungen wurde noch Mitte Juni 2021 mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz dauerhaft ins BetrVG übernommen. Für Betriebsversammlungen hingegen galt ab Juli 2021 wieder die bisherige Regelung: Sie seien in Präsenz durchzuführen.