Autor: Redaktion

Patientenaufklärung: Allgemeiner Sprachgebrauch genügt

Wahrscheinlichkeitsangaben im Rahmen der Aufklärung vor einer Behandlung haben sich grundsätzlich nicht an den in Beipackzetteln für Medikamente verwendeten Häufigkeitsdefinitionen des Medical Dictionary for Regulatory Activities zu orientieren.

Arztportale: Prüfen Sie regelmäßig Ihre Daten bei Jameda & Co.!

Wenn Sie bei einem Internet-Arztportal (z.B. jameda.de) gelistet sind, müssen Sie dafür Sorge tragen, dass die Angaben eindeutig sind hinsichtlich der Weiterbildungen, Schwerpunkte und Facharztbezeichnungen. Denn Sie haften auch für unrichtige oder mehrdeutige Angaben,...

Marburger Bund: Tarifeinigung mit Helios

Der Marburger Bund und die Helios Kliniken haben sich auf einen neuen Tarifabschluss für die rund 5.400 Ärztinnen und Ärzte der 34 Akutkliniken geeinigt. Der Vertrag bringt auch neue Entgeltstufen für Oberärztinnen und Oberärzte.

[!] Die Zahl: 80 Prozent

Mehr als 80 % der angestellten Ärztinnen und Ärzte sagen, dass in ihrer Abteilung nicht genügend Zeit für die Weiterbildung zum Facharzt bleibt. dimap-Umfrage, August bis September 2018, n = 3320 Ärztinnen und Ärzte...

Wann der Grundsatz „ambulant vor stationär“ nicht gilt

Die vertragsärztliche Verordnung bzw. Einweisung ist keine formale Voraussetzung des Anspruchs eines Krankenhauses gegen die Krankenkasse auf Zahlung der Behandlungskosten. Maßgeblich ist allein, ob die Patienten der Krankenhausbehandlung bedürten. von Rechtsanwalt Philip Christmann, Fachanwalt...