Urteil: Angestellter Neurologie-Professor darf nicht unbegrenzt nebenher verdienen
Eine Klinik ist berechtigt, die Nebentätigkeit eines angestellten Arztes und Professors für Neurologie auf einen Betrag von jährlich 25.000 Euro zu begrenzen (Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 20.10.2016, Az. 7 Ca 178/16 Ö).