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Betriebliche Gesundheitsförderung – steuerfrei bis 600 Euro/Jahr

Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern Gesundheitsleistungen im Wert von bis zu 600 Euro p.a. steuerfrei zukommen lassen. Doch ist wirklich für alle Kurse wirklich eine Zertifizierung notwendig? Das Bundesfinanzministerium präzisiert nun die Vorgaben.

Steuerfrei sind zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken und zur Förderung der Gesundheit in Betrieben soweit sie 600 Euro je Kalenderjahr und Arbeitnehmer nicht übersteigen. Die Kurse müssen hinsichtlich Qualität, Zweckbindung, Zielgerichtetheit und Zertifizierung den Anforderungen der §§ 20 und 20b des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) genügen,

Die Steuerbefreiung unterscheidet Präventionskurse zur Förderung der individuellen gesunden Lebensführung sowie Kurse der betrieblichen Gesundheitsförderung. Präventionskurse müssen meist zertifiziert sein, Kurse der betrieblichen Gesundheitsförderung hingegen nicht.

BMF v. 20.04.2021 – IV C 5 – S 2342/20/10003 :003