Bundesregierung: Kliniken brauchen kein Kurzarbeitergeld
Für Kliniken wird Kurzarbeitergeld in der Corona-Krise nach Angaben der Bundesregierung nicht benötigt, so das Bundesgesundheitsministerium auf eine Frage der Linke-Fraktion. Wenn Häuser planbare Aufnahmen und Operationen verschieben, erhalten sie für Erlösausfälle Ausgleichszahlungen nach einem kürzlich beschlossenen Gesetz. Eine Anmeldung von Kurzarbeitergeld sei „zur Sicherung der Liquidität des Krankenhauses daher nicht erforderlich“.