Gesundheitspolitik

„Kurzarbeit in Rehakliniken und ambulanten Zentren ist unverantwortlich“

Dringend benötigtes ärztliches und pflegerisches Personal darf nicht durch Kurzarbeit für die Patientenversorgung verloren gehen, fordert Dr. Susanne Johna, Oberärztin  St. Josefs-Hospital Rüdesheim und Vorsitzende des Marburger Bundes:„Während auf der einen Seite Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Kurzarbeit geschickt werden, sollen andere auch mehr als 60 Wochenstunden arbeiten und das mit verkürzten Ruhezeiten.“

„Uns erreichen vermehrt Hinweise von unseren ärztlichen Mitgliedern, dass in privaten Rehabilitationskliniken und ambulanten Zentren Kurzarbeit eingeführt wird. Wir halten diese Vorgehensweise für gänzlich unverantwortlich. Selbst wenn in manchen Bereichen der Normalbetrieb nicht stattfinden kann, gibt es genug zu tun. Jede verordnete Zwangspause kann gefährliche Lücken in die ärztliche Versorgung reißen. Kurzarbeit ist deshalb ein völlig falsches Signal“, so Dr. Susanne Johna.

Staatlich finanzierte Kurzarbeit könne bei Industrieunternehmen sinnvoll sein, um in der jetzigen Krise Entlassungen zu verhindern. Im Gesundheitswesen aber komme es derzeit auf alle an, die für die ambulante und stationäre Versorgung von Patienten zur Verfügung stehen können. „Wir verzeichnen aktuell eine große Bereitschaft zur Mithilfe bei Ärztinnen und Ärzten im Ruhestand und bei Medizinstudierenden. Da ist es doch geradezu grotesk, Ärzte in Kurzarbeit zu schicken und damit nicht nur die unmittelbar Betroffenen, sondern auch die jetzt schon unter hoher Belastung arbeitenden Ärztinnen und Ärzte derart vor den Kopf zu stoßen“, sagte Johna.

Gleichzeitig plane die Bundesregierung eine COVID-19-Arbeitszeitverordnung, die für Berufe der Daseinsvorsorge Ausnahmen von den Schutzregelungen des Arbeitszeitgesetzes zulasse. „Während auf der einen Seite Mitarbeiter im Gesundheitswesen in Kurzarbeit geschickt werden, sollen andere auch mehr als 60 Wochenstunden arbeiten und das mit verkürzten Ruhezeiten. Solche hohen Arbeitszeiten sind selbst kurzfristig nur schwer zu ertragen. Wir befinden uns aber am Beginn eines Marathons. Wir dürfen die Pflegenden und die Ärztinnen und Ärzte nicht schon auf den ersten Kilometern auslaugen. Deswegen ist es wichtig, die Belastung auf möglichst viele Schultern zu verteilen“, so Johna.

Überall dort, wo das Patientenaufkommen derzeit geringer sei, komme es darauf an, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schulen und für die Behandlung von COVID-19-Patienten zu trainieren. Gleichzeitig müssten Rehabilitationskliniken aktiv mit dem koordinierenden Krankenhaus ihrer Region in Verbindung treten und sich darauf vorbereiten, Patienten zu übernehmen, die aus Kapazitätsgründen in anderen Kliniken nicht mehr versorgt werden könnten.

„Es kann nicht sein, dass Arbeitgeber Kurzarbeit anordnen und dann im Ernstfall von den ärztlichen Kolleginnen und Kollegen erwarten, dass sie unverzüglich in einem 24-Stunden-Schichtsystem hochinfektiöse Intensivpatienten behandeln. Eine solche Geringschätzung ärztlicher Arbeit demoralisiert die Beschäftigten“, kritisierte die MB-Vorsitzende.

Auch private Rehabilitationskliniken haben Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für jedes nicht belegte Bett. Vom Bundesamt für Soziale Sicherung werden entsprechende Finanzhilfen bereitgestellt. Im ambulanten Bereich stehen bei relevanten Umsatzminderungen ebenfalls Ausgleichszahlungen zur Verfügung.

Marburger Bund – Bundesverband.  Pressemitteilung vom 9. April 2020