Verschieben des Medizinerexamens und Vorziehen des Praktischen Jahres wegen Corona-Pandemie voraussichtlich rechtmäßig
Die Verschiebung des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (M2-Examen) und das Vorziehen des Praktischen Jahres durch die „Verordnung zur Abweichung von der Approbationsordnung für Ärzte bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ verstößt voraussichtlich...
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