Verpflichtung ermächtigter Ärzte zum ärztlichen Bereitschaftsdienst ist rechtswidrig
von RAin und FAin für MedR Anke Vorrink, LL.M., Kanzlei Klostermann pp., Bochum, www.klostermann-rae.de Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) darf ermächtigte Krankenhausärzte nicht zum ärztlichen Bereitschaftsdienst verpflichten. Mit dieser Entscheidung hat das Landessozialgericht (LSG) Hessen...