Recht

Einstellung eines Chefarztes: Zustimmung des Betriebsrats erforderlich?

Muss der Betriebsrat bei der Einstellung eines Chefarztes der Chirurgie in einem Krankenhaus beteiligt werden? Wenn der Chefarzt kein leitender Angestellter ist, ist die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Darauf weist der Deutsche Anwaltverein/Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht hin.

Der Betriebsrat einer Klinik hatte die Zustimmung zur Einstellung verweigert. Der Klinikbetreiber meinte, dass das keine Rolle spiele, da der Mediziner als Chefarzt eingestellt werde.

Die Auffassung des Arbeitgebers, dass ein Chefarzt immer leitender Angestellter ist, teilte das Gericht nicht. Hierzu müsse er nach dem Arbeitsvertrag und der tatsächlichen Stellung in der Klinik der Leitungs- und Führungsebene zuzurechnen sein. Auch müsse er als Unternehmens- oder Betriebsleiter Entscheidungen entweder selbst treffen oder maßgeblich vorbereiten.

Eine Chefarzt-Position mache den Betroffenen nicht automatisch zu einem leitenden Angestellten. Die pauschale Behauptung, dass die Person wesentlich zum wirtschaftlichen Gesamtergebnis der Klinik beitrage, reiche nicht aus. Daher sei hier die Zustimmung des Betriebsrats erforderlich.

Quelle: Pressemitteilung des DAV ArbR Nr. 1/2018 v. 20.03.2018