Gesundheitspolitik

Neue Bedarfsplanungs-Richtlinie: rund 3.500 neue Arztsitze

Neue Bedarfsplanungs-Richtlinie: Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) macht den Weg  frei für rund 3.500 neue Arztsitze. Der Beschluss kann nach Nichtbeanstandung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) am 30. Juni in Kraft treten.

Dann stünden 3.470 neue Niederlassungsmöglichkeiten zur Verfügung. Die meisten Sitze würden mit 1.446 an Hausärzte gehen, es folgen Psychotherapeuten (776,5), Nervenärzte (476), Kinderärzte (401) und Augenärzte (131,5). Rechnet man die derzeit offenen Sitze hinzu, könnten 6.906 Niederlassungen erfolgen.

Neu ist in der Fachgruppe der Internisten eine Mindestquote für Rheumatologen von 8% (die nach fünf Jahren auf 10% erhöht werden kann) und eine Maximalquote von 33% bei Kardiologen sowie bei Nephrologen (25%), Gastroenterologen (19%) und Pneumologen (18&). Auf Landesebene kann nach Bedarf von der Richtlinie abgewichen werden. Außerdem wird den Landesbehörden eingeräumt, Zulassungssperren in ländlichen oder strukturschwachen Regionen aufzuheben.

Gerechte Gesundheit vom 20.5.2019 / Presseagentur Gesundheit