Geschützt: Schizophrenie: Zwangsbehandlung durch Elektrokrampftherapie im Regelfall nicht genehmigungsfähig
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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In der Geburtsmedizin deutscher Kliniken wird seit längerem das Magenmedikament Cytotec® (Wirkstoff: Misoprostol) genutzt, um Wehen einzuleiten. Das Medikament ist dafür aber nicht zugelassen. Die Einnahme birgt das Risiko der Verletzung der Gebärmutter und...
Entgegen der Berichterstattung ist der Wirkstoff Misoprostol zur Geburtseinleitung bei geburtshilflichen Experten nicht umstritten, weshalb fast alle Perinatalzentren höchster Ordnung diesen Wirkstoff verwenden. Hierbei wird nicht „Cytotec 200®“ genutzt, sondern ein Misoprostol-Präparat geringerer Dosierung....
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Vertragsärzte leisten als Belegärzte vor allem in ländlichen Regionen Deutschlands einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung der stationären Versorgung. Ohne sie würde in immer mehr Fachabteilungen der Kliniken das Licht ausgehen. Doch die Zahl der...
Das 2015 eingeführte Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe verstößt gegen das Grundgesetz. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe erklärte § 217 im Strafgesetzbuch für nichtig. Geklagt hatten schwer kranke Menschen, Ärzte und Sterbehilfevereine. (Az: 2 BvR 2347/15...
Bewegung im Tarifstreit an den Ameos-Krankenhäusern: Beim ersten Gespräch zwischen dem Gesundheitskonzern, Verdi und der Ärztegewerkschaft Marburger Bund haben sich die Verhandlungsparteien auf Tarifverhandlungen geeinigt. Die Verhandlungen sollen binnen der nächsten 14 Tage starten....
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