Betriebsrat darf nicht-anonymisierte Gehaltslisten auch ohne Aufsichtsperson einsehen
Dem Betriebsrat sind Lohn- und Gehaltslisten in nicht anonymisierter Form zur Verfügung zu stellen. Bei der Einsichtnahme dürfen ferner keine Personen anwesend sein, die den Betriebsrat überwachen. Darauf verweist der Bremer Fachanwalt Klaus-Dieter Franzen.