Geschützt: Berlin: Bildungsurlaub für Yogakurs
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„Honorarärzte“, die in Krankenhäusern arbeiten, sind selbst dann grundsätzlich keine freien Mitarbeiter, wenn sie nur unregelmäßig in Krankenhäusern tätig sind; sie unterliegen damit der Sozialversicherungspflicht. Das hat das BSG am 4. Juni 2019 in...
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