Unikliniken Hessen: Einmalzahlung auch für Ehemalige

Im Juli haben sich das Land Hessen und der Marburger Bund auf eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Unikliniken geeinigt. Auch ehemalige (zahn)ärztliche Mitarbeiter der Unikliniken haben Anspruch auf eine Einmalzahlung.

Teil dieser Einigung war auch eine Einmalzahlung rückwirkend für die Monate Oktober bis Dezember 2019. (Zahn)Ärztinnen und (Zahn)Ärzte an den hessischen Universitätskliniken, die bis zum 31. Dezember 2019 aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden sind, können diese Einmalzahlung aus der Tarifeinigung bis spätestens zum 31. Dezember 2020 beantragen. Eine E-Mail an die Personalabteilung der Universitätsklinik ist ausreichend.

Das Tarifergebnis beinhaltet unter anderem, dass die Kliniken ab sofort verpflichtet sind, die gesamte Anwesenheitszeit der Ärztinnen und Ärzte im Krankenhaus auf elektronischem Wege oder auf andere Art mit der gleichen Genauigkeit zu erfassen und zu dokumentieren. Das ist ein signifikanter Fortschritt beim Umgang mit der ärztlichen Arbeitszeit. Die Ärztinnen und Ärzte in Hessen bekommen zudem in drei Schritten 7,25 % mehr Gehalt (Januar 2020: 2,5 %, Oktober 2020: 2,5 %, Oktober 2021: 2,25 %) und auch die Zeitzuschläge für Arbeit in der Nacht und am Wochenende wurden erhöht. Bei mehr als vier Bereitschaftsdiensten im Monat erhalten Ärztinnen und Ärzte künftig zusätzliche Zeitgutschriften, die sie in Freizeit ausgleichen können.

Außerdem ist tariflich geregelt, dass Ärztinnen und Ärzte Anspruch auf zwei freie Wochenenden pro Monat haben. Die Entgelttabellen und weitere Informationen zum Tarifvertrag können Mitglieder des Marburger Bundes in der Geschäftsstelle anfordern: mail@mbhessen.de. Die Änderungen des Tarifvertrags treten rückwirkend zum 01.10.2019 in Kraft.