Aufwendungen für Tomatis-Therapie sind keine außergewöhnliche Belastungen
Das FG Hannover hat wohl als erstes Finanzgericht entschieden, dass Aufwendungen für eine sogenannte Tomatis-Therapie nicht als außergewöhnliche Belastungen im Sinne des § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) abzugsfähig sind. Das Urteil Hannover dürfte über...
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