Brustkrebsnachsorge: Kein Anspruch auf Wunschuntersuchungen
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) muss ohne ärztliche Indikation nicht für regelmäßige MRT-Untersuchungen zur Brustkrebsnachsorge aufkommen.
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Read MoreEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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