Kirchliches Arbeitsrecht gilt nach Betriebsübergang auch für weltliche Arbeitgeber
Übernimmt jemand einen Betrieb, übernimmt er gleichzeitig alle Rechte und Pflichten als Arbeitgeber. Das gilt auch dann, wenn das Unternehmen vorher in Kirchenhand war, der neue Eigentümer aber weltlich ist. An kirchliches Arbeitsrecht muss...