Missbrauchsverdacht an Uniklinik: Erweiterung des Untersuchungsausschusses verfassungsgemäß
Der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) Saarbrücken hat entschieden, dass die Erweiterung des Auftrags des Untersuchungsausschusses zu Verdachtsfällen von Missbrauch am Uni-Klinikum in Homburg nicht verfassungswidrig ist. Der Landtag muss jedoch das Grundrecht auf Schutz persönlicher Daten...