Erkrankte Ärztin muss Notfalldienst leisten – Vertreter darf entlasten
Ein Vertragsarzt, der aktuell oder dauernd nicht für eine persönliche Übernahme des ärztlichen Bereitschaftsdienstes geeignet ist, bleibt grundsätzlich verpflichtet, den Dienst durch einen „Vertreter“ auf eigene Kosten wahrnehmen zu lassen. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV)...