Urlaubsentgelt: Tatsächliche Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft ist zu berücksichtigen
von RA und FA für ArbR und MedR, Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts eines Oberarztes sind auch die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft zu berücksichtigen...