Geschützt: Rufbereitschaft an Feiertagen = Überstundenvergütung + Feiertagszuschlag
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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Arbeitnehmer sind grundsätzlich nicht verpflichtet, ihrem Arbeitgeber ihre private Mobilfunknummer anzugeben. Das Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers wiegt stärker als Interessen des Arbeitgebers – vor allem, wenn der Arbeitgeber kritische Situationen im Bereitschaftsdienst durch Neuorganisation der...
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Im Heft 10-2018 berichteten wir über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG), nach dem ein säumiger Arbeitgeber keine Verzugspauschalen zahlen muss. Das Arbeitsgericht Dortmund widerspricht nun dem BAG und gesteht einer Arbeitnehmerin Verzugspauschalen für verspätet...
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Der Europäische Gerichtshof hat in einem Grundsatzurteil zum kirchlichen Arbeitsrecht entschieden, dass die Kündigung eines katholischen Chefarztes durch ein katholisches Krankenhaus wegen erneuter Eheschließung nach Scheidung eine verbotene Diskriminierung wegen der Religion darstellen kann....
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