Geschützt: Das Erfordernis der Dienstherrengenehmigung für referierende Oberärzte
Es gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
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von RA und FA für ArbR und MedR, Dr. Tilman Clausen, armedis Rechtsanwälte Hannover, www.armedis.de Bei der Berechnung des Urlaubsentgelts eines Oberarztes sind auch die Zeiten der tatsächlichen Inanspruchnahme während der Rufbereitschaft zu berücksichtigen...
von RAin, FAin für MedR Rosemarie Sailer, LL.M., Wienke & Becker – Köln, www.kanzlei-wbk.de Klinikärzte sehen sich zunehmend gezwungen, wirtschaftliche Aspekte in ihre Entscheidungen bei der Patientenbehandlung einzubeziehen. Wie jedes andere Unternehmen müssen Krankenhäuser...
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Eine Klinik ist berechtigt, die Nebentätigkeit eines angestellten Arztes und Professors für Neurologie auf einen Betrag von jährlich 25.000 Euro zu begrenzen (Arbeitsgericht Hannover, Urteil vom 20.10.2016, Az. 7 Ca 178/16 Ö).
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von RA, FA MedR Philip Christmann, Berlin/Heidelberg, christmann-law.de Die Teilnahme eines in einer Klinik angestellten Oberarztes an einem sechsstündigen Experten-Kolleg, das von einem Medikamentenhersteller veranstaltet wird, inklusive eines Vortrags ist keine privilegierte (d. h....
von RA Marc Rumpenhorst, FA für ArbeitsR und MedizinR, Klostermann pp., Bochum, www.klostermann-rae.de Die bisher klassische und auch in der Vergütungsstruktur der Tarifverträge abgebildete Betriebshierarchie einer Krankenhausabteilung besteht grundsätzlich aus einem Chefarzt an der...
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