Weiterbildungsbefugter Arzt muss das Arbeitszeugnis nicht (mit) unterschreiben
von Dr. Tobias Scholl-Eickmann, Fachanwalt für Medizinrecht, und Rechtsanwalt Benedikt Büchling, beide Dortmund, www.kanzlei-am-aerztehaus.de Ein Arzt in Weiterbildung hat nach Ende seines Arbeitsverhältnisses keinen Anspruch darauf, dass sein Arbeitsendzeugnis von seinem weiterbildungsbefugten Arzt mit...
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