Auch MVZs, Ärzte-GmbHs etc. müssen sich an die Gebührenordnungen halten
Der in § 1 Abs. 1 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) beschriebene Anwendungsbereich der GOÄ setzt nicht voraus, dass Vertragspartner
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WeiterlesenGute Nachrichten für die Gründung und das Funktionieren von Betriebsräten, insbesondere in kleineren Betrieben oder solchen, die Schwierigkeiten haben, genügend
WeiterlesenEs gibt keinen Textauszug, da dies ein geschützter Beitrag ist.
WeiterlesenDie gesetzliche Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz bei Berufskrankheiten und Arbeitsunfällen. Ein Arbeitsunfall kann dabei auch die Infektion mit einem Krankheitserreger im
WeiterlesenDas Fingieren von Kündigungsgründen zur Entfernung unliebsamer Betriebsratsmitglieder begründet einen Entschädigungsanspruch. Die strategische Vorgehensweise der Arbeitgeberin und des Rechtsberaters sind
WeiterlesenBewerben sich bei einer Betriebsratswahl weniger Arbeitnehmer um einen Betriebsratssitz als Betriebsratsmitglieder zu wählen sind, kann ein „kleinerer“ Betriebsrat errichtet
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WeiterlesenAuch die medizinische Verlaufsaufklärung muss nur „im Großen und Ganzen“ erfolgen. Die Darlegung einzelner Schritte einer Operation zählt hierzu regelmäßig
WeiterlesenDer Antrag einer Ärztin gegen die Streichung der Zusatzbezeichnung „Homöopathie“ aus der Weiterbildungsordnung der schleswig-holsteinischen Ärztekammer war bereits unzulässig, weil
WeiterlesenEin Aufhebungsvertrag kann unter der Bedingung angeboten werden, dass dieses Angebot sofort angenommen werden muss und dass das Angebot bei
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